AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mietbedingungen unseres Ferienhauses „Heiterkite“ im Eichelweg 8, 17509 Loissin.
1. Vertragsabschluss
Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Reservierung verbindlich und damit der Mietvertrag geschlossen. Das Ferienhaus mit gleichfarbenem Gartenhaus und Grundstück wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit maximal fünf Personen belegt werden.
2. Aufgaben und Haftung Vermieter und Mieter
Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der Vermieter, das Ferienhaus inklusive nebenstehendem Gartenhaus gemäß Objektbeschreibung auf der Internetseite im nutzungsgerechten Zustand und der Bestellung entsprechend bereitzustellen. Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes. Der Mieter hingegen ist verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Mietpreis für die Dauer der Bereitstellung des Ferienhauses zu zahlen. Weiterhin verpflichtet er sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig. Entstandene Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Abfälle, schädliche Flüssigkeiten, Asche oder Ähnliches dürfen nicht in Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette hineingeworfen- oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder ggf. den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Das Ferienobjekt wird bei jedem Mieterwechsel auf Schäden kontrolliert.
3. Mietpreis / Nebenkosten
Im vereinbarten Mietpreis sind die Kosten für einen üblichen Verbrauch von Strom, Wasser, Heizung, Hausmüll (Mülltonne) und WLAN-Nutzung sowie ein Handtuch und einmal Bettwäsche je Gast bereits enthalten. Letzteres wird zum Aufziehen bereitgelegt.
Bei Verwendung von weiteren Handtüchern und Bettwäsche werden zusätzliche Nutzungskosten in Rechnung gestellt (2 € / Handtuch, 5 € / Bettwäsche).
Aufwendungen, die aufgrund eines besonders hohen Verbrauchs an Strom, Wasser, Heizung oder durch eine separate Reinigung des Gasgrills (siehe Punkt 11) oder Müllentsorgung (siehe Punkt 13) entstehen, werden entsprechend in Rechnung gestellt. Hierzu zählt ausdrücklich auch der Strombedarf für das nicht abgesprochene Laden von Elektro- oder Hybridfahrzeugen (Abrechnung siehe Punkt 11).
Die Kosten für die Endreinigung werden i. H. v. 125 € berechnet.
4. Kaution
Der Mieter zahlt an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 100 €. Die Rückerstattung erfolgt nach Überprüfung des Ferienhauses und der Endreinigung, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses. Sollte die Kaution aufgrund von durch den Mieter verursachten Schäden, übermäßigem Stromverbrauch o. ä. nicht ausreichen, müssen weitere Zahlungen gefordert werden.
5. Zahlungsfristen
Die Anzahlung/Kaution in Höhe von 100 € ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Zahlung der Restsumme (Übernachtungs- und Endreinigungskosten) ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu leisten. Ist der Buchungszeitraum kürzer als 4 Wochen, ist der Gesamtbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung und vor Mietbeginn fällig.
Sofern die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird dies als Nichterfüllung betrachtet und der Vermieter ist ohne schriftliche Mahnung berechtigt, den eingegangenen Mietvertrag zu kündigen. Eine Kündigung des Mietvertrages aus diesem Grund entbindet den Mieter nicht von der Zahlungsverpflichtung der Miete.
6. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn des Mietverhältnisses vom Mietvertrag zurücktreten. Dies hat er durch schriftliche Erklärung dem Vermieter mitzuteilen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und die entgangenen Einnahmen in folgender Höhe zu leisten:
- Rücktritt bis 60 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Gesamtbetrages
- Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtbetrages
- Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Gesamtbetrages
- Rücktritt später als 14 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
7. Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter vom Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und der entgangenen Einnahmen verlangen.
8. An- und Abreise
Die Anreise ist ab 13:00 Uhr möglich, die Abreise hat bis 13:00 Uhr zu erfolgen. Alle notwendigen Informationen bezüglich der Schlüsselübergabe teilen wir rechtzeitig vor Anreise mit.
9. Personenzahl
Das Ferienhaus darf nur mit maximal fünf Personen belegt werden. Wird das Ferienhaus von mehr als den vereinbarten Personen bewohnt oder genutzt, behalten wir uns das Recht vor, alle überzähligen Personen vom Grundstück zu verweisen.
Ohne vorherige Zustimmung ist auch das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Ähnlichem auf dem Grundstück zu unterlassen. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichteinhaltung den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, was den Verweis auch der übrigen Mieter zur Folge hat. Der Mietpreis wird in dem Fall nicht zurückerstattet.
10. Glasfaser-Internet-Zugang
Für die Dauer seines Aufenthaltes stellen wir dem Gast die Nutzung eines WLAN-Internet-Zugangs und einen Netzwerkanschluss mit bis zu 75 MBit/s entsprechend der ausliegenden „Nutzungs-, Haftungs- und Freistellungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN/Netzwerk“ zur Verfügung.
11. Haushaltsgeräte, Grill, Fahrräder und E-Fahrzeuge
Der vorhandene Gasgrill kann genutzt werden, solange der Gasvorrat reicht. Der Mieter ist verantwortlich für die Reinigung des Grills; Reinigungsmittel und -geräte werden bereitgestellt. Eine nachträgliche Reinigung des Grills berechnen wir mit 30 €.
Die Fahrräder sind nur für kleine Ausflüge gedacht und werden nicht nach jeder Benutzung durch Gäste überprüft. Wir bitten aus Versicherungsgründen, die Fahrräder unterwegs anzuschließen – ein Zahlenschloss ist vorhanden.
Das Laden von Elektro- oder Hybridfahrzeugen über Haushaltssteckdosen oder sonstige Stromanschlüsse des Ferienhauses ist aus Sicherheits- und Brandschutzgründen grundsätzlich untersagt. Eine Nutzung ist vorab mit dem Vermieter abzusprechen und bedarf der Buchung einer Energiepauschale.
Das Ferienhaus verfügt über ein Smart-Home-System, welches den Gesamtstromverbrauch digital überwacht. Sobald ein ungewöhnlicher Dauerverbrauch von mehr als 2.500 Watt über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 60 Minuten registriert wird, erfolgt eine automatische Benachrichtigung an den Vermieter. Der normale Betrieb haushaltsüblicher Geräte (z. B. haushaltsübliches Kochen oder Backen) löst dieses System nicht aus. Bei einem ungenehmigten Dauerverbrauch (z. B. durch Fahrzeugladung oder den Betrieb mitgebrachter, mobiler Heiz- oder Klimageräte) werden die entstandenen Stromkosten pauschal auf Basis der protokollierten Auslösezeit (berechnet mit ca. 2,5 kWh pro Stunde ab dem Zeitpunkt der Systembenachrichtigung) nachgefordert und direkt mit der hinterlegten Kaution verrechnet.
Die Nutzung von Haushaltsgeräten, Grill und Fahrrädern erfolgt auf eigene Gefahr.
12. Lagerfeuer
Aus brandschutztechnischen Gründen sind Lagerfeuer nicht erlaubt.
13. Mülltrennung und -entsorgung
In Loissin muss der Müll sorgfältig getrennt werden, da er andernfalls von den Entsorgungsbetrieben nicht abgeholt wird. Eine Nachsortierung des Mülls wird dem Mieter mit 40 € extra in Rechnung gestellt. Sortierter Müll soll vom Mieter vor Ort entsorgt oder wieder mitgenommen werden. Bei Nichtbeachtung der folgenden Punkte ziehen wir jeweils 5 € von der Kaution ab:
- Glas: Container an der Kreuzung Zum Zeltplatz / Dorfstraße in Loissin
- Pappe und Papier: Container am Wald oder ebenfalls an der Kreuzung Zum Zeltplatz / Dorfstraße
- Wertstoffe (gelber Sack): Metallgitterbox am Wald
- Aschereste vom Rauchen oder Grillen: vollständig gelöscht in der Mülltonne entsorgen, nicht auf dem Komposthaufen – Brandgefahr!
- Restlicher Hausmüll: möglichst im Müllbeutel vom Ferienhaus in die Mülltonne
14. Tierhaltung
Tiere dürfen im Ferienhaus nicht gehalten werden. Bei Nichtbeachtung kann der Mieter aufgefordert werden, das Ferienhaus nicht zu betreten bzw. unverzüglich zu verlassen, und trägt die unmittelbaren Kosten für eine Stornierung mit anschließender Grundreinigung. Verzögerungen bezüglich des Aufenthalts des nachfolgenden Mieters können ebenfalls nachträglich in Rechnung gestellt werden.
Vogelnester oder Tiere dürfen aufgrund der geltenden Tierschutzgesetze nicht vom Grundstück entfernt oder verändert werden.
15. Ruhezeiten
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, die die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Die umgebenden Grundstücke und Bauten werden von Bewohnern zu Wohnzwecken genutzt und teilweise an Feriengäste vermietet. Es gelten die von den meisten Gerichten für angemessen gehaltenen Ruhezeiten:
Montag bis Freitag: 13–15 Uhr Mittagsruhe, 22–7 Uhr Abend- und Nachtruhe.
Sonnabend: 13–15 Uhr Mittagsruhe, Nachtruhe von 22–8 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen sollte den ganzen Tag über die Hausruhe eingehalten werden.
16. Allergien
Das Ferienhaus befindet sich in freier Natur, nahe eines Waldes. Hier können Insekten wie Mücken, Wespen, Ameisen oder Marienkäfer auftreten; Spinnweben entstehen trotz gründlicher Reinigung schon nach kurzer Zeit. Der Vermieter kann hierfür und für eventuell auftretende Allergien nicht verantwortlich gemacht werden.
17. Endreinigung
Das Ferienhaus wird von uns gewissenhaft gepflegt und gereinigt. Folgende Arbeiten sind nicht Bestandteil der Endreinigung und vom Mieter vor Abreise selbst vorzunehmen:
- Aufräumen innerhalb und außerhalb des Ferienhauses – alle Räume besenrein, besondere Verschmutzungen beseitigt
- Vorreinigung von Herd, Backofen, Mikrowelle und ggf. Kühlschrank; Abwasch des Geschirrs, Geschirrspüler ausräumen und Geschirr einräumen
- Reinigung des Gasgrills
- Ausräumen des Kühl- und Gefrierschranks (auf niedrigste Stufe stellen); zu kühlende Lebensmittel mitnehmen
- Müllentsorgung (siehe Punkt 13)
- Leergut, Papier und Glasflaschen in den dafür vorgesehenen Containern am Straßenrand bzw. im Dorf Loissin entsorgen
18. Änderung des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der schriftlichen Form.
19. Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Berlin.